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Jeden Sonntag ...

... machen es sich rund zehn Millionen Zuschauer:innen in Deutschland für den Tatort vor dem Fernseher gemütlich. In örtlichen Buchhandlungen reißt die Nachfrage nach Regionalkrimis nicht ab. Die Faszination für das Genre True Crime steigt unaufhörlich: So stoßen Dokuserien wie Making a Murderer und Podcasts wie Zeit Verbrechen oder Mordlust auch bei einem jungen Publikum auf immense Aufmerksamkeit. Als Konsument:innen solcher Medienformate kommen wir für gewöhnlich auch in Berührung mit rechtspsychologischen Inhalten. Auf den ersten Blick könnte man annehmen, dass uns diese Inhalte fast ausschließlich im Genre Krimi begegnen: So treten zum Beispiel Rechtspsycholog:innen in Erscheinung, die sich mit der Gefährlichkeit von Mörder:innen oder der Glaubhaftigkeit von Zeug:innen befassen. Aber auch Liebeskomödien können Darstellungen beinhalten, denen man womöglich erst auf den zweiten Blick entnehmen kann, dass sie von rechtspsychologischer Relevanz sind. Nicht selten kommt es entsprechend vor, dass psychologische Phänomene, die für das Rechtssystem bedeutsam sind, nur vage dargestellt werden. Bei der breiten Masse der Konsument:innen entsteht so ein verklärtes Bild hinsichtlich der Wissenschaftlichkeit präsentierter Inhalte. Folglich ist auch die Vorstellung darüber, mit was sich die Rechtspsychologie beschäftigt und wie sie praktisch angewandt wird, nicht immer realitätsnah.

Unser Blog Mythen der Rechtspsychologie macht es sich zur Aufgabe, mit etwaigen Missverständnissen aufzuräumen. Der Begriff Mythos ist ein zugegebenermaßen vieldeutiger und unter Umständen missverständlicher Begriff. Per Definition handelt es sich bei einem Mythos um eine Erzählung, Dichtung oder Sage. Mit Mythen der Rechtspsychologie meinen wir ganz konkret das, was in unterschiedlichsten Unterhaltungsformaten als für das Rechtssystem psychologisch Relevante ungenau oder gar verfälscht dargestellt wird.  Im Sinne der Wissenschaftskommunikation wollen wir mit Mythen der Rechtspsychologie einem interessierten Publikum wissenschaftliche Befunde zugänglich machen und verständlich aufbereiten. Ausgewählte rechtspsychologische Mythen werden dabei innerhalb der einzelnen Blogbeiträge behandelt. Die Beiträge beinhalten konzeptuell einen kreativen Einstieg aus Film und Fernsehen, der als Aufhänger des jeweiligen Mythos fungiert und unsere Leser:innen sinngemäß abholt. Die Leser:innen können zudem selbst aktiv werden, indem sie ihren Wissensstand auf die Probe stellen, Inhalte spielerisch reflektieren oder sich an einem experimentellen Rollenspiel versuchen.

Die Schwerpunkte der Blogbeiträge haben sich aus eigenen Forschungsinteressen heraus entwickelt und stellen somit nur einen kleinen Ausschnitt der Fülle an rechtspsychologischen Themen dar. Einzelne Beiträge erheben somit auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dienen vornehmlich der Dekonstruktion verfälschter Überzeugungen. Intendiert ist, dass der Blog nachfolgend um weitere rechtspsychologische Mythen erweitert werden kann. Entstanden ist Mythen der Rechtspsychologie im Rahmen einer Projektarbeit im Masterstudiengang des Instituts für Psychologie. Die Studierendengruppe umfasste im Sommersemester 2020 Whitney Hatton, Elaine Holzinger, Marie-Lene Meyer, Sabine Müller und Liliana Zucchello. Im Wintersemester 2020/21 sind weiter Beiträge von Vanessa Dimmler und Laura Götz (Harte Strafe muss sein), sowie von Christina Müller und Lena Scharnbacher (Psychopathie) hinzugekommen.

Wir möchten uns bei unserem betreuenden Dozenten für seine Unterstützung bedanken sowie – last but not least – bei unseren Leser:innen. Wir hoffen, ihr könnt für Euch aus den Blogbeiträgen mitnehmen, wie spannend es sein kann, sich aus wissenschaftlicher Perspektive mit in Film und Fernsehen dargestellten rechtspsychologischen Inhalten zu befassen und dass Ihr das ein oder andere AHA-Erlebnis habt.